FAQs

Häufig gestellte Fragen

Ja, zum Beispiel:
  • ! sind Schäden an Kleidung nur bis 250 € versichert
  • ! Schäden an Radios und Fernsehgeräten sind nur in der Zeit vom 1.3. bis 31.10 jeden Jahres und nur bis zur Gesamthöhe von 250 € versichert.
  • ! ist der Versicherungsschutz für Pumpen und Wasseruhren außerhalb der Gartenlaube in der Einbruchdiebstahlversicherung auf 250 € je Versicherungsfall begrenzt.
Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein genannte Dauer abgeschlossen. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in manchen Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Sie können den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn wir aufgrund einer Anpassungsklausel eine Beitragserhöhung vornehmen, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert.
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versicherungsschutzes. Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Der Beitrag ist im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise zu zahlen. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
ES können nicht alle Risiken abdecken, da sonst der Beitrag unangemessen hoch wäre. Deshalb sind vom Versicherungsschutz bestimmte Sachen, Gefahren und Schäden ausgeschlossen, wie zum Beispiel:
  • Schäden durch Krieg
  • Geräte der Unterhaltungselektronik, Bargeld, Wertpapiere, Schmucksachen, Kunstgegenstände, Pelze, Foto- und optische Apparate, echte Teppiche und Kunstgegenstände, sowie Spiel- und Sportgeräte, Zelte und dergleichen
Versicherte Sachen Versichert sind auf Ihrem Gartengrundstück zum Beispiel: Gegen Feuerschäden:
  • alle Baulichkeiten, Bäume und Sträucher, Ernten und Gartenkulturen, Umzäunung, der Inhalt der Baulichkeiten, Gegenstände zur Gartenbewirtschaftung.
Gegen Einbruchdiebstahlschäden:
  • Der Inhalt der Baulichkeiten, Schäden durch Beschädigung und Zerstörung der Baulichkeiten sowie der beweglichen Inhaltsgegenstände in Folge Einbruchdiebstahl oder Einbruchdiebstahlversuch.
Gegen Glasbruchschäden:
  • Gebäudeverglasung der Gartenlaube bis 3 qm (ohne Sonderverglasungen).
Versicherte Kosten Der Versicherungsschutz umfasst zum Beispiel auch folgende Kosten:
  • Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie Abbruchkosten für Gebäude und für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen nach einem Versicherungsfall (Aufräumungs- und Abbruchskosten);
Versicherungssumme
  • Die vereinbarten Versicherungssummen entnehmen Sie bitte Ihren weiteren Antragsunterlagen bzw. Ihrem Versicherungsschein.
Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein genannte Dauer abgeschlossen. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in manchen Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Sie können den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn wir aufgrund einer Anpassungsklausel eine Beitragserhöhung vornehmen, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen innerhalb Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Parzelle, bzw. des dort bezeichneten Flurstücks des Kleingartenvereines (Versicherungsort).