Gibt es Beschränkungen beim Versicherungsshutz?

Ja, zum Beispiel:

  • ! sind Schäden an Kleidung nur bis 250 € versichert
  • ! Schäden an Radios und Fernsehgeräten sind nur in der Zeit vom 1.3. bis 31.10 jeden Jahres und nur bis zur Gesamthöhe von 250 € versichert.
  • ! ist der Versicherungsschutz für Pumpen und Wasseruhren außerhalb der Gartenlaube in der Einbruchdiebstahlversicherung auf 250 € je Versicherungsfall begrenzt.