Wann und wie zahle ich?

Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versicherungsschutzes.
Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Der Beitrag ist im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise zu zahlen.
Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.